Motorisierter Individualverkehr

Ein Drittel aller Mineralölprodukte geht heute in den motorisierten Individualverkehr. Gleichzeitig ist dieser für knapp 60 Prozent aller CO2-Emissionen im Verkehrssektor verantwortlich. Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 in Deutschland bzw. 2050 in Europa bedeutet, dass die Nutzung fossilen Benzins oder Diesels im motorisierten Individualverkehr spätestens dann beendet werden muss.
Die en2x-Mitgliedsunternehmen unterstützen die Klimaziele und arbeiten an einem treibhausgasneutralen motorisierten Individualverkehr. Dazu beteiligt sich die Branche am Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektroautos und treibt die Transformation der ölbasierten Kraftstoffproduktion hin zu Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Rohstoffe voran.

DIE ZUKUNFT IST ELEKTRISCH – ABER NICHT NUR

Im Verkehrssektor wird die Elektromobilität in den kommenden Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Die en2x-Mitgliedsunternehmen treiben deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur aktiv voran und erweitern ihr Portfolio zunehmend um alternative Kraftstoffe. Der Antriebswechsel allein wird aber nicht ausreichen, um das ambitionierte CO2-Minderungs-Ziel im Verkehr bis zum Ende dieser Dekade zu erreichen.

ELEKTROMOBILITÄT UND ERNEUERBARE KRAFTSTOFFE ERGÄNZEN SICH

Erneuerbare Kraftstoffe können maßgeblich dazu beitragen, die THG-Emissionen im Verkehr zu senken. Aktuell sind rund 48 Mio. Pkw mit Verbrennungsmotor zugelassen. Im Jahr 2035 werden Schätzungen zufolge noch deutlich mehr als 30 Mio. Verbrenner-Pkw in Deutschland genutzt. Mittel- bis langfristig werden zudem Nutzfahrzeuge etwa in der Landwirtschaft, im Tiefbaubereich, bei Feuerwehren sowie auch die Binnenschifffahrt nicht sinnvoll elektrifizierbar sein. Da sich aktuell nicht abzeichnet, dass der Hochlauf der E-Mobilität im von der Politik gewünschten Tempo gelingt – 15 Mio. E-Pkw in 2030 scheinen derzeit kaum realistisch – wird der Bedarf von alternativen Kraftstoffen für das Erreichen der Emissionsziele im Verkehrssektor eher noch zunehmen.

Die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) regelt, welche Kraftstoffe an der Tankstelle angeboten werden dürfen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber aktualisiert. Daher können an Tankstellen in Deutschland zwei zusätzliche Dieselkraftstoffe angeboten werden.

Alles Wissenswerte zu den neuen Kraftstoffen, vor allem ob Ihr Fahrzeug die „neuen“ Kraftstoffe verträgt, erfahren Sie auf kraftstoffe.info

Unsere Forderungen

Hemmnisse für den Hochlauf der Elektromobilität beseitigen

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss schnell und umfassend aufgebaut werden. Hier sind umfangreiche Markteingriffe und planwirtschaftliche Vorgaben nicht zielführend. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur muss sich an den Kundenbedürfnissen und Marktgegebenheiten orientieren. Wir brauchen:

  • weniger Bürokratie, überregional vereinheitlichte Antragsverfahren und einheitliche technische Standards
  • gleichen Zugang zu Netzanschlüssen und Flächen für Ladesäulen für alle Marktteilnehmenden


Alternative Kraftstoffe als Klimaschutzoption anerkennen

Alternative Kraftstoffe müssen als ergänzende Lösung für den Pkw-Verkehr anerkannt und gefördert werden. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Erzeugung und Verwendung verbessert werden. Konkret bedeutet das:

  • Wir brauchen eine an der Klimawirkung der Kraftstoffe ausgerichtete Energiesteuer – wie im Fit-for-55-Paket von der EU-Kommission vorgeschlagen.
  • Es muss Klarheit bestehen über die Ausgestaltung der zusätzlichen CO₂-Bepreisung über den nationalen Emissionshandel (BEHG) bzw. zukünftig den europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr.


Regulatorik

Hier haben wir für Sie unsere Stellungnahmen und Einschätzungen zu wichtigen Regulierungen zusammen gefasst:

Masterplan Ladeinfrastruktur II: Abbau aller Markthemmnisse

Mit einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte soll Deutschland zum globalen Leitmarkt für Elektromobilität werden. So lautet das Ziel, das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgelegt ist. Um das zu erreichen, muss eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur aufgebaut werden.
Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ entwickelt die Bundesregierung die entsprechende Gesamtstrategie. Sie orientiert sich an den Nutzerbedürfnissen und beinhaltet auch die Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Der Masterplan soll Aufbau und Betrieb von Ladepunkten beschleunigen und vereinfachen. Gleichzeitig soll Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiver werden und so die Investitionsbereitschaft der Privatwirtschaft erhöhen.
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Schnellladesäulenpflicht für Tankstellen

Im September 2023 kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz ein Gesetz an, das Betreibende von Tankstellen zur Bereitstellung von Schnelllademöglichkeiten verpflichten sollte. Gesellschaften mit Preissetzungshoheit an mehr als 200 Tankstellen sollten ab 1.1.2028 verpflichtet werden, je Standort mindestens einen 150 kW Schnellladepunkt zu installieren und zu betreiben.

Die en2x-Mitgliedsunternehmen können und wollen wesentliche Beiträge leisten, damit die Klimaziele auch im Verkehrssektor erreicht werden. Die Elektromobilität ist dabei eine tragende Säule. Seit Jahren treiben unsere Mitglieder den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur voran.

Damit dieser Wachstumstrend anhält und die Elektromobilität in Deutschland weiterhin an Fahrt aufnimmt, müssen wir jetzt eine Win-Win-Situation schaffen: für Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen sowie für die Betreibenden von Ladeinfrastruktur. Daher haben wir fünf Alternativen zu einer Schnellladesäulenpflicht ausgearbeitet, die dazu beitragen, die Elektromobilität voranzutreiben. Hier geht es zum Argumentationspapier.

Energiesteuer: Klimawirkung von Kraftstoffen berücksichtigen

Die heutige Besteuerung von Kraftstoffen in Form der Energiesteuer ist unter Klimaschutzaspekten nicht mehr zeitgemäß. Seit jeher wird sie nach der Menge (Gewicht, Volumen) der zum Verbrauch gelangenden Energieerzeugnisse bemessen. Da die Klimawirkung der besteuerten Kraftstoffe heute nahezu unberücksichtigt bleibt, gehen von dieser Besteuerung keine ausreichenden Impulse für mehr Klimaschutz im Verkehr aus.

Unsere Position
Daher sollte sich eine künftige Energiebesteuerung an der Klimawirkung der Kraftstoffe orientieren und klimaschonende Kraftstoffe, die wenig oder keine Treibhausgase ausstoßen, im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen deutlich geringer oder gar nicht besteuern. Erneuerbare Kraftstoffe würden damit, trotz höherer Produktionskosten, perspektivisch preislich wettbewerbsfähig. Damit wäre ein wirksamer Anreiz zur Markteinführung erneuerbarer Kraftstoffe geschaffen, ob als Reinkraftstoff oder als Beimischung.

Aus diesen Gründen unterstützen wir ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission für eine grundlegende Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie (ETD). Die Mitgliedsstaaten müssen sich nun für eine schnelle Umsetzung dieser Pläne auf europäischer und anschließend auf nationaler Ebene einsetzen, ohne das Ambitionsniveau in den anstehenden Beratungen zu verwässern.

RED: Novelierung und nationale Umsetzung muss schnell erfolgen

Die europäische Renewable Energy Directive (RED) ist eine entscheidende Regulierung zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Mit der RED soll das europäische Ziel, bis 2030 einen Anteil von 14 Prozent erneuerbaren Energien (gemessen am Energiegehalt) im Verkehrssektor zu haben, erreicht werden.
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VERBRENNERVERBOT / FLOTTENREGULIERUNG: AUSSCHLUSS ALTERNATIVER FUELS IST KONTRAPRODUKTIV

Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, soll der Verbrennungsmotor im Pkw von Europas Straßen verschwinden. So hat es Anfang Juni 2022 das EU-Parlament beschlossen, dessen Abgeordnete mehrheitlich für die überabeiteten CO2-Emissionsanforderungen für neue Pkw und Transporter im Rahmen der sogenannten Flottenregulierung als Teil des „Fit for 55“-Pakets gestimmt haben. Nun müssen sich die Mitgliedstaaten dazu verständigen.
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EMISSIONSHANDEL (EU-ETS): HOHE CO2-VERMEIDUNGSKOSTEN BERÜCKSICHTIGEN

Durch das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS 1) wird CO2 bepreist. Im „Fit for 55“-Paket ist vorgesehen, ein separates neues Emissionshandelssystem (EU-EHS 2) für die Treibstoffversorgung im Verkehrssektor einzuführen, da dieser Sektor hinter den Reduktionszielen zurückbleibt.
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BMUV-VORSCHLAG: PHASE-OUT KONVENTIONELLER BIOKRAFTSTOFFE BIS 2030

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat Mitte Januar einen Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben, in dem die Obergrenze der Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasminderungsquote für konventionelle Biokraftstoffe ab 2024 von 4,4 Prozent auf 2,3 Prozent und bis 2030 schrittweise auf null Prozent reduziert werden soll.
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CLEAN FUELS FOR ALL ist eine Initiative der europäischen Mineralölindustrie: Sie unterstützt das von der EU angestrebte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 mithilfe von CO2-armen flüssigen Kraft- und Brennstoffen in allen Sektoren, in denen Mineralölprodukte verwendet werden – vor allem im Straßen-, Luft und Schiffsverkehr, aber auch im Wärmesektor.

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