EMISSIONSHANDEL (EU-EHS)

HOHE CO2-VERMEIDUNGSKOSTEN BERÜCKSICHTIGEN

Durch das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS 1) wird CO2 bepreist. Im „Fit for 55“-Paket ist vorgesehen, ein separates neues Emissionshandelssystem (EU-EHS 2) für die Treibstoffversorgung im Verkehrssektor einzuführen, da dieser Sektor hinter den Reduktionszielen zurückbleibt.

Dieser neue Emissionshandel soll auf dem Prinzip des Deckelns und Handelns beruhen (cap and trade): Es wird eine absolute Obergrenze für die Gesamtmenge bestimmter Treibhausgase festgelegt, die jedes Jahr von den vom System erfassten Einrichtungen ausgestoßen werden darf. Diese Obergrenze wird mit der Zeit gesenkt, sodass sich die Gesamtemissionen verringern. Dieses separate vorgelagerte System sieht Regeln für die Kraftstoffanbieter vor und nicht für die Autofahrenden. Die Anbieter sind dafür verantwortlich, die Gesamtemissions-Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu überwachen und entsprechend Bericht zu erstatten sowie in jedem Kalenderjahr entsprechend der CO2-Intensität der Kraftstoffe Emissionszertifikate abzugeben. Mit diesem Ansatz sollen Anreize geschaffen werden, die Produkte zu dekarbonisieren und so die in Verbindung mit dem Emissionshandelssystem anfallenden Kosten zu senken. Das neue System soll ab dem Jahr 2026 geordnet, reibungslos und effizient anlaufen und ein klares Zeichen in Bezug auf die Ambitionen setzen.

Der EU-Umweltrat sprach sich, wie die Europäische Kommission, Anfang Juli 2022 dafür aus, ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr (ETS 2) ab 2027 zu implementieren – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Die Menge der Emissionszertifikate soll dabei jährlich um 5,15 Prozent, ab 2028 um 5,43 Prozent zurückgehen. Das Europaparlament hatte zuvor beschlossen, den Start des Handelssystems für den kommerziellen Bereich auf 2025 vorzuziehen und für den privaten Bereich erst nach Abschluss eines Mitentscheidungsverfahrens im Jahr 2029 zu beginnen. In diesem Zusammenhang wird der neue Klimasozialfonds eine wichtige Rolle spielen. Dieser soll Finanzmittel zur Verfügung stellen, um unter anderem die sozialen Auswirkungen des neuen ETS 2 auszugleichen.

Unsere Position

Der geplante EU-weite Emissionshandel (EU-EHS 2) für die Sektoren Wärme und Verkehr sollte zumindest zu Anfang gegenüber dem bestehenden EU-EHS 1 als ein separates System ausgeführt werden, weil die CO2-Vermeidungs-Kosten in diesen Sektoren stark voneinander abweichen. Eine Anerkennung von laut RED nachhaltigen CO2-armen und -freien Kraftstoffen sollte gewährleistet werden.

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