Logistik
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Transport und Gefahrgut inkl. Handbücher für TKW-Fahrer und auch verschiedenste Checklisten.
Arbeitsschutz
Unter diesem Abschnitt werden Dokumente bereitgestellt, die sich mit dem Arbeitsschutz befassen. Sie stehen überwiegend in engem Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem amtlichen Regelwerk zur BetrSichV.
en2x Muster: Explosionsschutzdokument Tankstelle (Stand :10/2015)
Gefahrgut
Hier finden Sie Informationen zum Thema Befüllung verschiedener Transportmittel sowie verschiedene Checklisten.
en2x Empfehlung: en2x Leitfaden zur Umsetzung der Befüllerpflichten gemäß ADR 7.5.1 im Gefahrgut-Straßentransport bei den Mitgliedsfirmen von en2x
en2x Empfehlung: en2x Leitfaden zur ADR/RID Sondervorschrift 640X
Gefährliche Produktanhaftungen an Kesselwagen im Sinne des RID
en2x Hinweise: Bei der Befüllung von Kesselwagen (KWG) mit schweren, viskosen Produkten wie z. B. schweres Heizöl oder Bitumen werden in den Raffinerien und Ladestellen umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Anhaftungen des Füllgutes an den KWG getroffen. In der Praxis werden jedoch regelmäßig leere ungereinigte KWG mit Anhaftungen zur Befüllung bereitgestellt.
Die hier folgenden Hinweise sollen eine Hilfe zur Bewertung der Gefährlichkeit dieser Anhaftungen im Sinne von “gefährlichen Anhaftungen gemäß RID” bieten, und das dargestellte Verfahren soll dazu beitragen, dem Befüller mehr Rechtssicherheit bei der Einhaltung der Gefahrgutrechtsvorschriften zu geben.
Hinweise zur Bereitstellung ungereinigter leerer Kesselwagen
en2x Hinweise: „Es ist gelebte Praxis, dass ungereinigte leere Kesselwagen in vertraglich definierten Gleisbereichen für die erneute Befüllung bereitgestellt werden. Diese Gleisbereiche liegen üblicherweise außerhalb der Raffinerien / Standorte. Bei Überprüfungen vor Ort gab es unterschiedliche Ansichten, ob Sicherungspflichten nach RID 1.10 oder Lagerungsverpflichtungen nach Gefahrstoffrecht zu erfüllen sind. Der Verband wurde daher gebeten, anwendbare Vorschriften zusammenzustellen.
Die folgenden Ausführungen dienen der Erläuterung und geben eine Hilfe zur Bewertung, ob ungereinigte leere Gefahrgut-Kesselwagen, die zur Befüllung vorgesehen und außerhalb des Betriebsgeländes abgestellt sind, unter das Gefahrgutrecht (hier RID) und insbesondere unter die Vorschriften für die Sicherung (RID 1.10) fallen. Danach wird der Frage nachgegangen, ob das Chemikalien- oder Gefahrstoffrecht mit Bezug auf die Vorschriften zur Lagerung Anwendung findet.“
Checklisten gemäß 7.5.1 ADR/RID
Checklistenmuster zum Befüllen von Flüssiggaskesselwagen (LPG)
Checklistenmuster zum Befüllen von Eisenbahnkesselwagen (kostenloser Download)
Straßentransport
Sicherheit beim Straßentransport
en2x-Empfehlung: Risikobewertung alternativer Antriebe für die Einfahrt von LNG- oder CNG-(gas-) betriebenen Fahrzeugen zur Beladung, Befüllung und Abholung von Waren, z.B. in Tanklägern oder der Raffinerien bei den Mitgliedsfirmen von en2x
Position: So können Millionen LKW-Fahrten eingespart werden
Logistik-Engpässe bekämpfen – zuverlässige LKW-Gesamtgewicht angleichen.
Die „Initiative Verkehrsentlastung“, ein Bündnis von 17 Wirtschaftsverbänden, setzt sich für eine Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts bei Lkw von 40 auf 44 Tonnen ein, wie es bereits im Kombinierten Verkehr möglich ist. Insgesamt könnten sich so mehrere Millionen Lkw-Fahrten jährlich einsparen lassen, heißt es in ihrem heute veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier „Logistik-Engpässe bekämpfen – zulässiges Lkw-Gesamtgewicht angleichen“.
Handbücher für Tankwagenfahrer
Folgende Handbücher (Version Deutschland) können Sie hier kostenlos herunterladen:
- Handbuch für Tankwagenfahrer für die LPG Ausfuhr
- Handbuch für Tankwagenfahrer für die Belieferung von Tankstellen
- Handbuch für Tankwagenfahrer im Bereich des Händlergeschäftes
Disclaimer:
Die vorliegenden Informationen dienen der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften. Sie wurden mit großer Sorgfalt erstellt und unterliegen einem regelmäßigen Revisionszyklus, um die sich ändernden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
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