Verbrennerverbot/ Flottenregulierung
Flotten-Regulierung der EU: Erneuerbare Kraftstoffe müssen fester Bestandteil werden
Die EU-Flottenregulierung ist von zentraler Bedeutung, wenn es um Investitionen in CO2-neutrale Kraft- und Brennstoffe geht. Diese sind für eine resiliente Energieversorgung langfristig unverzichtbar.
Die CO₂-Flottenregulierung ist ein zentrales klimapolitisches Instrument in der Europäischen Union (EU), um den durchschnittlichen Kohlendioxidausstoß (CO₂) der von einem Automobilhersteller verkauften Neufahrzeuge zu begrenzen – als wichtigen Beitrag für die Klimaziele im Straßenverkehr. Für jeden Hersteller wird ein spezifischer, EU-weiter Durchschnittswert für die CO₂-Emissionen pro Kilometer und Fahrzeug bezogen auf die gesamte „Flotte“ der im jeweiligen Jahr neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge berechnet.
Die EU gibt immer strengere Grenzwerte vor. Seit 2020 gilt beispielsweise ein Durchschnittszielwert von 95 Gramm CO₂ pro Kilometer (g/km). Ab 2025 liegt das Ziel bei 93,6 g/km, basierend auf dem realitätsnäheren WLTP-Prüfverfahren. Für die Jahre 2025 bis 2027 erlaubt die EU den Herstellern jedoch, die Erreichung oder Verfehlung ihrer CO2-Ziele über den Dreijahreszeitraum zu verrechnen. Ab 2030 ist eine weitere Reduktion auf etwa 61,75 g/km geplant.
„Verbrenner-Aus“: Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU wurde das Ziel festgelegt, die Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bis 2035 faktisch zu beenden, indem ein Flottenziel von 0 g CO₂/km für Pkw und Transporter vorgeschrieben wird.
Unternehmen, die diese Flottenziele nicht erreichen, zahlen Strafen. Aktuell (Stand: November 2025) steht eine Novellierung dieser Verordnung an. Die EU-Kommission wird neue Vorschläge zur Flottenregulierung vorlegen und neue Ziele für emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge formulieren.
Trotz des beschleunigten Hochlaufs der Elektromobilität müssen erneuerbare Kraftstoffe einen großen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor leisten – zusätzlich zu Plug-in-Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen mit Reichweitenverlängerung. Sie sollten deshalb in der EU-Flottenregulierung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als Klimaschutzoption berücksichtigt werden – so wie Strom für batteriebetriebene Fahrzeuge.
Carbon Neutral Fuels als Null-Emissionsfahrzeuge klassifizieren
Aus diesem Grund ist die Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie notwendig: Neufahrzeuge, die ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe (Carbon Neutral Fuels, CNF) tanken, sollten als Null-Emissionsfahrzeuge behandelt werden. Das ist heute bereits bei batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen der Fall.
Eine solche Regelung müsste umgehend nach der Novellierung der Flottenregulierung in Kraft treten, um Investitionen und Infrastrukturaufbau zu beschleunigen.
Ein branchenübergreifender Expertenkreis hat für die EU-Kommission, das EU-Parlament und den Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge der EU-Mitgliedsstaaten (TCMV) verschiedene Technologieoptionen analysiert. Damit lässt sich die ausschließliche Verwendung von alternativen Kraftstoffen in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor grundsätzlich sicherstellen.
Der Report der Working Group on Monitoring Methodologies of CO2 Neutral Fuels (WGMM), der im Dezember 2024 veröffentlicht wurde, zeigt im Vergleich: Einzelne Optionen sind hinsichtlich Praktikabilität, zuverlässiger Nachverfolgbarkeit und marktnaher, rascher Umsetzbarkeit zu priorisieren.
Zugelassen werden sollten alle erneuerbaren Kraftstoffe, die die Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED) erfüllen.
Den tatsächlichen Anteil erneuerbarer Kraftstoffe anrechnen
Darüber hinaus empfehlen wir: Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sollte zukünftig der tatsächliche mittlere Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im EU-Kraftstoffmix berücksichtigt werden. Denn aktuell werden Verbrennerfahrzeuge pauschal zu 100 Prozent fossil bewertet – was schlicht nicht der Realität entspricht.
Die Energiewende wird allein mit erneuerbarem Strom nicht zu schaffen sein. Darum benötigen wir auch langfristig große Mengen CO2-neutraler Moleküle, vor allem Kohlenwasserstoffe. Sie werden unverzichtbar bleiben, wo elektrische Antriebe an ihre Grenzen stoßen – zum Beispiel im Flug- und Schiffsverkehr – und für die Versorgung der Industrie mit Grundstoffen.
Die langfristige Bedeutung von Molekülen für die Energieversorgung wird zunehmend auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit und Resilienz im Krisenfall betrachtet. Gerade flüssige, gut speicherbare Energieträger sind für eine resiliente Versorgung unentbehrlich.
Investitionen brauchen Planungssicherheit
Investitionen in eine solche Molekülwende wird es jedoch kaum im erforderlichen Umfang geben, wenn nicht heute schon eine verlässliche Perspektive für diese Produkte besteht. Investitionsentscheidungen setzen eine langfristig attraktive Nachfrage voraus.
Der Straßenverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Verengung des potenziellen Absatzmarktes erneuerbarer Kraftstoffe allein auf den Luft- und Seeverkehr und einen schrumpfenden Fahrzeugbestand begrenzt die notwendigen Größen- und Kosteneffekte für den industriellen Markthochlauf. Das erhöht die Risiken für entsprechende Investitionen.
Breite Unterstützung aus der Industrie
Es muss jetzt darum gehen, die innovativen Kraftstofftechnologien schnell zu skalieren. Dabei kann eine technologieneutrale Ausgestaltung der CO2-Regulierung einen wichtigen Impuls setzen.
Die Position unseres Verbandes findet sich auch in einem Joint Letter von 35 Verbänden der Kraftstoff-, Automobil- und Zuliefererwirtschaft aus der gesamten EU wieder. Neben en2x hat insbesondere der Verband der Automobilindustrie (VDA) das Papier gezeichnet.





