Brückenschlag für eine resiliente Wärmewende
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das zentrale Instrument, um die Klimaziele der Bundesregierung im deutschen Gebäudebestand zu erreichen. Für en2x steht fest: Eine erfolgreiche Wärmewende braucht Technologieoffenheit. Wir wollen durch erneuerbare Brennstoffe unseren Beitrag zu deren Erreichung beitragen.
Die für uns wichtigen Punkte haben wir auf dieser Seite zusammengefasst:
1. Optionen für den Heizungs-Ersatz
Wer seine Heizungsanlage ersetzen muss, hat verschiedene Optionen:
- Anlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas laufen
- Wärmepumpen-Hybridheizungen, die eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe mit einer Gas-, Heizöl, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung kombinieren
- Solarthermie-Hybridheizungen, die eine solarthermische Anlage mit einer Gas-, Heizöl, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung kombinieren
- Anlagen, die mit Biomasse oder grünen, blauen, orangenem oder türkisem Wasserstoff arbeiten (einschließlich daraus hergestellter Derivate)
- Außerdem sind möglich: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Stromdirektheizungen, Hausübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz oder andere innovative Heizungslösungen
2. Grüngas- und Grünheizölquote auf den gesamten Brennstoffabsatz
Der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas Bio-Öl und Wasserstoff wird ab 2028 durch eine so genannte Grüngas-/Grünheizölquote unterstützt, die von den Inverkehrbringern der Brennstoffe (nicht die Verbraucher) erfüllt werden müssen:
- Diese Quote startet 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent erneuerbarer Anteil bezogen auf die gesamte in den Verkehr gebrachte Brennstoffmenge
- Wie die Quote konkret umgesetzt wird, will das BMWE im Sommer 2026 in Eckpunkten vorstellen
3. „Bio-Treppe“ als individuelle Verpflichtung für Modernisierer
Wer als Eigentümer eine Gas-, Öl- oder Flüssiggas-Heizung in sein bestehendes Gebäude einbaut, muss dabei einige Kriterien bezüglich der verwendeten Brennstoffe erfüllen:
- Ab dem 1.1.2029 müssen mindestens 10 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bio-Öl, biogenem Flüssiggas oder grünem, blauen, orangenem bzw. türkisem Wasserstoff (inkl. Derivate) erzeugt werden
- Ab dem 1.1.2030 beträgt dieser Mindestwert 15 Prozent
- Ab dem 1.1.2035 beträgt der Mindestwert 30 Prozent
- Und ab dem 1.1.2040 beträgt der Mindestwert 60 Prozent
- Maximal 15% der Pflicht lassen sich durch eine solarthermische Anlage erfüllen
- Eigentümer von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten können die Pflicht auch mit einer Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen (bei so genanntem bivalentem Betrieb, mit Vorrang für die Wärmepumpe)
- Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten können sich ab dem 31.12.2034 von einer fachkundigen Person bescheinigen lassen, welcher Anteil größer als 15% auf die Pflicht angerechnet werden darf
- Die Pflicht können Eigentümer auch erfüllen, indem sie eine Biomasse-Heizung nutzen, die mit fester Biomasse läuft
Wichtig: Die „Grüngas“- bzw. „Grünheizöl-Quote“, die die Inverkehrbringer erfüllen müssen (siehe Punkt 2), wird auf die „Bio-Treppe“ angerechnet
4. Mieterschutz
Wenn ein Eigentümer in seinem Gebäude eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, durch eine neue Anlage ersetzt, die denselben Brennstoff nutzt, greift der so genannte „Mieterschutz“.
Das bedeutet konkret:
- Ab 1.1.2029 tragen Vermieter und Mieter die Mehrkosten durch die „Bio-Treppe“ je zur Hälfte. Wichtig: Diese Aufteilung der Mehrkosten greift nur bis zu einem Anteil des Bio-Brennstoffs von 30% (am insgesamt verbrauchten Brennstoff).
- Bereits ab 1.1.2028 teilen sich Vermieter und Mieter die Netzentgelte für Erdgas je zur Hälfte.
- Ebenfalls ab 1.1.2028 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten je zur Hälfte.
Unsere Position im Überblick
Der Referentenentwurf vom 05.05.2026 zum GModG enthält wichtige Ansätze, lässt jedoch in der praktischen Umsetzung entscheidende Fragen offen: Um die Transformation im Wärmemarkt verlässlich zu gestalten, plädiert en2x für mehrere Nachbesserungen. Diese haben wir im Detail in unserer Stellungnahme vom 11.5.2026 festgehalten. Inzwischen liegt auch der zugehörige Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vor.
Jetzt tiefer einsteigen: Stellungnahme zum Download
Möchten Sie sich mit unserer fachlichen Bewertung des GModG-Referentenentwurfs auseinandersetzen? Hier finden Sie unsere vollständige Stellungnahme vom 11.05.2026 mit unseren Positionen und Einordnungen der Vorschläge.
Aktueller Stand und Zeitplan
Das GModG befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess. Aus Sicht von en2x sind folgende zeitliche Meilensteine entscheidend:
- Verabschiedung des GModG: Spätestens bis Juli 2026, um Planungssicherheit für Verbraucher und Wirtschaft zu schaffen.
- Regulatorische Ausgestaltung: Bis Ende 2026 müssen die Details zur Grüngas- und Grünölquote feststehen, um Investitionen in die Infrastruktur und Produktion zu ermöglichen.
- Weitere Informationen: Mit detaillierten Updates aus dem parlamentarischen Verfahren wird Ende Mai 2026 gerechnet.
Status: Mai 2026. Wir begleiten den parlamentarischen Prozess engmaschig und informieren Sie hier über neue Entwicklungen.