Gebäudemodernisierungsgesetz - en2x

Neustart für die Wärmewende im Heizungskeller

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zu massiver Verunsicherung geführt. Der Absatz neuer Heizungen ist eingebrochen, die Sanierungsquote sinkt. Um die Klimaziele im Gebäudesektor dennoch zu erreichen, schlagen wir gemeinsam mit anderen Verbänden einen Systemwechsel vor: Weg von der kleinteiligen Pflicht für jeden einzelnen Hausbesitzer, hin zu einer übergeordneten Verpflichtung der Energieversorger.

Stillstand statt Sanierung: Die aktuelle Lage

Die Bilanz zu Beginn des Jahres 2026 ist ernüchternd: Statt der erhofften Modernisierungswelle erleben wir einen Investitionsstau. Viele Eigentümer schieben den Austausch ihrer alten Heizung auf, weil die Anforderungen des GEG (65 Prozent Erneuerbare Energien bei jeder neu eingebauten Heizung) oft technisch zu komplex oder finanziell nicht darstellbar sind.

Die Folgen sind fatal für den Klimaschutz: Alte, ineffiziente Kessel laufen länger als nötig. Der Heizungsmarkt ist auf einen langjährigen Tiefstand gefallen. Es zeigt sich: Klimaschutz gegen Marktbedingungen und finanzielle Realität der Bürger funktioniert nicht.

Der Kern unseres Vorschlags für die anstehende GEG-Reform ist einfach:

Statt die Verbraucher zu verpflichten, nach einer Modernisierung hohe Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, werden die Hersteller bzw. Lieferanten von gasförmigen oder flüssigen Energieträgern, die als Inverkehrbringer nach deutschem Energiesteuerrecht tätig sind, verpflichtet, einen jährlich steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe auf Basis einer Erneuerbarer-Energien-Quote in den Markt zu bringen.

Der Vorschlag: Anbieter statt Verbraucher verpflichten

Im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) plädieren wir für einen Paradigmenwechsel. Unser Ansatz, den wir gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, dem Deutschen Verband Flüssiggas, MEW und Uniti entwickelt haben, setzt an der Wurzel an.

Statt Millionen einzelner Haushalte bürokratisch zu verpflichten und zu kontrollieren, nehmen wir die Inverkehrbringer von Energie in die Pflicht.

Das Prinzip ist einfach und hat sich bereits im Strommarkt bewährt: Nicht der Kunde muss garantieren, dass sein Strom grün ist. Der Versorger oder Anbieter muss sicherstellen, dass ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien im Netz ist. Genau dieses Prinzip übertragen wir auf den Wärmemarkt.

Neuer Ansatz eröffnet Vorteile:

Die Hersteller und Lieferanten von gasförmigen und flüssigen Energieträgern (die Inverkehrbringer nach Energiesteuerrecht) werden gesetzlich verpflichtet, erneuerbare Brennstoffe in den Markt zu bringen.

• Start mit Augenmaß: Der Anteil erneuerbarer Energien beginnt moderat.
• Verlässlicher Aufwuchs: Über eine feste Quote steigt der Anteil „grüner Moleküle“ Jahr für Jahr an.
• Erreichung der Klimaziele wird wahrscheinlicher: Die Quote stellt sicher, dass die Klimaziele im Gebäudesektor erfüllt werden. Unabhängig davon, wie viele individuelle Heizungen gerade ausgetauscht werden.

Dieser Systemwechsel löst den aktuellen Knoten im Heizungskeller gleich mehrfach:

  1. Investitionen in neue Heizungen werden attraktiver. Die jeweiligen finanziellen Voraussetzungen werden besser berücksichtigt. Eigentümer können von besserer Effizienz und sinkenden Verbrauchskosten profitieren, ohne durch extreme Investitionskosten für die Umrüstung des ganzen Hauses (Dämmung, Fußbodenheizung für Wärmepumpen) überfordert zu werden. 
  2. Faire Kostenverteilung: Die Mehrkosten für den steigenden Anteil grüner Moleküle werden über den Energiepreis von allen Kunden getragen – nicht allein von denen, die modernisieren. Das macht den Einstieg in die Wärmewende sozialverträglich.
  3. Bürokratieabbau: Der bürokratische Aufwand und die Komplexität sinken radikal. Statt Millionen individueller Nachweise bei Hauseigentümern zu prüfen, kontrolliert der Staat wenige hundert Inverkehrbringer. Auch für den Lieferanten wird es einfacher: Der logistische Aufwand reduziert sich, die Lieferkosten ebenso.
  4. Echte Technologieoffenheit: Ob Wärmepumpe, Hybridheizung oder effiziente Brennwerttherme mit grünen Kraftstoffen: Der Eigentümer kann die Technologie wählen, die zu seinem Haus passt. Die Erfüllung der Klimaziele wird „upstream“ (bei der Energieerzeugung) sichergestellt, nicht im Heizungskeller.

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) wird nach Aussage der Bundesregierung abgeschafft und soll durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Laut dem vorgestellten Eckpunktepapier wird es im neuen Gesetz keine Vorgaben geben, die Eigentümer zum Einbau oder Austausch funktionierender Heizungssysteme verpflichten. Sie können also weiterhin auf Ihre bewährte Heizung setzen.
  • Bei der Heizungsmodernisierung bleibt die Entscheidung über die zukünftige Heizungsart vollständig den Eigentümern überlassen. Wer sich für eine neue Öl-Brennwertheizung entscheidet, muss nur beachten, dass ab 2029 Heizöl mit einem Anteil an erneuerbarem „Grünöl“ bestellt werden muss. Angedacht ist nach aktuellem Stand ein Anteil von 10%, der sich dann bis 2040 stufenweise erhöht.
    Hinweis: Bestehende Verpflichtungen für die anteilige  Nutzung erneuerbarer Energien aus dem aktuellen Heizungsgesetz sollen dem neuen Gesetz angepasst werden.
  • Zusätzlich soll es eine verpflichtende Beimischung in Höhe von einem Prozent „Grünöl“ für alle Heizölsorten geben, die von ihrem Brennstofflieferanten für die gesamte Kundschaft (d.h. auch für alle bestehenden Ölheizungen) zu erfüllen ist.

Übrigens: Diese Regelungen gelten analog auch für Gasheizungen und die Beimischung von „grünen Gasen“ zu Erdgas oder Flüssiggas.

Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft treten kann.

Derzeit arbeite die Branche mit Hochdruck daran, die noch offenen Fragen für die Konkretisierung und Umsetzung des Gesetzes zu klären. Detaillierte Infos folgen, sobald diese bekannt sind

Fazit: Ein Angebot an die Politik

Wir stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen. Unser Modell schafft Planungssicherheit für die Industrie, entlastet die Verbraucher und sichert die Erreichung der Klimaziele. Es ist der notwendige Befreiungsschlag, damit Deutschland wieder modernisiert. Wir rufen die Bundesregierung auf, diesen Ansatz im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu verankern.

Das Konzept im Detail

Erfahren Sie mehr über unseren Vorschlag für ein wirksames und verbraucherfreundliches Gebäudemodernisierungsgesetz:

Onepager: Anbieter statt Verbraucher verpflichten – Neuer Ansatz für wirksamen Klimaschutz

Impulspapier: Impulse zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

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