Neustart für die Wärmewende im Heizungskeller
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zu massiver Verunsicherung geführt. Der Absatz neuer Heizungen ist eingebrochen, die Sanierungsquote sinkt. Um die Klimaziele im Gebäudesektor dennoch zu erreichen, schlagen wir gemeinsam mit anderen Verbänden einen Systemwechsel vor: Weg von der kleinteiligen Pflicht für jeden einzelnen Hausbesitzer, hin zu einer übergeordneten Verpflichtung der Energieversorger.
Stillstand statt Sanierung: Die aktuelle Lage
Die Bilanz zu Beginn des Jahres 2026 ist ernüchternd: Statt der erhofften Modernisierungswelle erleben wir einen Investitionsstau. Viele Eigentümer schieben den Austausch ihrer alten Heizung auf, weil die Anforderungen des GEG (65 Prozent Erneuerbare Energien bei jeder neu eingebauten Heizung) oft technisch zu komplex oder finanziell nicht darstellbar sind.
Die Folgen sind fatal für den Klimaschutz: Alte, ineffiziente Kessel laufen länger als nötig. Der Heizungsmarkt ist auf einen langjährigen Tiefstand gefallen. Es zeigt sich: Klimaschutz gegen Marktbedingungen und finanzielle Realität der Bürger funktioniert nicht.
Der Vorschlag: Anbieter statt Verbraucher verpflichten
Im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) plädieren wir für einen Paradigmenwechsel. Unser Ansatz, den wir gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, dem Deutschen Verband Flüssiggas, MEW und Uniti entwickelt haben, setzt an der Wurzel an.
Statt Millionen einzelner Haushalte bürokratisch zu verpflichten und zu kontrollieren, nehmen wir die Inverkehrbringer von Energie in die Pflicht.
Das Prinzip ist einfach und hat sich bereits im Strommarkt bewährt: Nicht der Kunde muss garantieren, dass sein Strom grün ist. Der Versorger oder Anbieter muss sicherstellen, dass ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien im Netz ist. Genau dieses Prinzip übertragen wir auf den Wärmemarkt.
Neuer Ansatz eröffnet Vorteile:
Die Hersteller und Lieferanten von gasförmigen und flüssigen Energieträgern (die Inverkehrbringer nach Energiesteuerrecht) werden gesetzlich verpflichtet, erneuerbare Brennstoffe in den Markt zu bringen.
• Start mit Augenmaß: Der Anteil erneuerbarer Energien beginnt moderat.
• Verlässlicher Aufwuchs: Über eine feste Quote steigt der Anteil „grüner Moleküle“ Jahr für Jahr an.
• Erreichung der Klimaziele wird wahrscheinlicher: Die Quote stellt sicher, dass die Klimaziele im Gebäudesektor erfüllt werden. Unabhängig davon, wie viele individuelle Heizungen gerade ausgetauscht werden.
Dieser Systemwechsel löst den aktuellen Knoten im Heizungskeller gleich mehrfach:
- Investitionen in neue Heizungen werden attraktiver. Die jeweiligen finanziellen Voraussetzungen werden besser berücksichtigt. Eigentümer können von besserer Effizienz und sinkenden Verbrauchskosten profitieren, ohne durch extreme Investitionskosten für die Umrüstung des ganzen Hauses (Dämmung, Fußbodenheizung für Wärmepumpen) überfordert zu werden.
- Faire Kostenverteilung: Die Mehrkosten für den steigenden Anteil grüner Moleküle werden über den Energiepreis von allen Kunden getragen – nicht allein von denen, die modernisieren. Das macht den Einstieg in die Wärmewende sozialverträglich.
- Bürokratieabbau: Der bürokratische Aufwand und die Komplexität sinken radikal. Statt Millionen individueller Nachweise bei Hauseigentümern zu prüfen, kontrolliert der Staat wenige hundert Inverkehrbringer. Auch für den Lieferanten wird es einfacher: Der logistische Aufwand reduziert sich, die Lieferkosten ebenso.
- Echte Technologieoffenheit: Ob Wärmepumpe, Hybridheizung oder effiziente Brennwerttherme mit grünen Kraftstoffen: Der Eigentümer kann die Technologie wählen, die zu seinem Haus passt. Die Erfüllung der Klimaziele wird „upstream“ (bei der Energieerzeugung) sichergestellt, nicht im Heizungskeller.
Das Konzept im Detail
Erfahren Sie mehr über unseren Vorschlag für ein wirksames und verbraucherfreundliches Gebäudemodernisierungsgesetz:
Onepager: Anbieter statt Verbraucher verpflichten – Neuer Ansatz für wirksamen Klimaschutz
Impulspapier: Impulse zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)