EU-ETS 1: Emissionshandel für Industrie und Energie - en2x

EU-ETS 1

Emissionshandel für Industrie und Energie

Seit 2005 regelt der EU-ETS 1 die CO₂-Emissionen von Industrie und Energie. Jahr für Jahr sinkt die Zahl verfügbarer Zertifikate. Doch was passiert, wenn 2039 keine Berechtigungen mehr ausgegeben werden? Die Antwort liegt in einer Reform, die Negativemissionen einbezieht und Carbon Leakage verhindert. Ein Überblick über Herausforderungen und Lösungsoptionen.

Die Europäische Union hat den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) für Industrie und Energie im Jahr 2005 eingeführt. Das System sollte ursprünglich als eines der wichtigsten Werkzeuge dienen, um die Vorgaben des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto umzusetzen. Das System erfasst etwa 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Auf diese Anlagen entfallen rund zwei Fünftel der europäischen Treibhausgas-Emissionen.

Die Betreiber der Anlagen müssen am Emissionshandel teilnehmen und für ausgestoßene CO-Emissionen Berechtigungszertifikate erwerben. Staatliche Stellen geben die Zertifikate aus. Neben den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind auch Norwegen, Island und Liechtenstein Teil des EU-ETS 1. Seit Anfang 2012 ist der europäische Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen, seit Anfang 2024 auch der Seeverkehr.

Nationale CO2-Bepreisung und ETS 2

Im Jahr 2027 sollte eigentlich der EU-ETS 2 starten. Dieser ist ein vom EU-ETS 1 weitgehend unabhängiger Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr sowie für kleinere Industrieanlagen. Die EU-Umweltministerinnen und -minister haben jedoch beschlossen, den Start auf 2028 zu verschieben.

Derzeit gilt mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland noch eine nationale Regulierung. Diese legt für 2025 einen fixen CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne CO2 für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel fest. Den Preis geben die Energielieferanten indirekt an die Verbraucher weiter. Ab 2026 gilt nach bisherigem Recht ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Ab 2028 soll sich der CO2-Preis dann durch den ETS 2 bilden.

Cap & Trade

Der EU-ETS 1 funktioniert nach dem Prinzip Cap & Trade. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen die emissionshandelspflichtigen Teilnehmer insgesamt jährlich ausstoßen dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagenbetreiber aus, wobei die Zertifikate grundsätzlich versteigert werden sollen. Sektoren, die stark im internationalen Wettbewerb stehen, erhalten aktuell jedoch einen Teil der Zertifikate kostenlos. Ein Berechtigungszertifikat erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO-Äq.). Die Unternehmen können Emissionsberechtigungen frei auf dem Markt handeln (Trade). Dadurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen.

Dieser Preis setzt für die beteiligten Unternehmen Anreize, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Der aktuelle Preis (Dezember 2025) für ein Zertifikat liegt zwischen 80 und 90 Euro.

Von Jahr zu Jahr werden weniger Zertifikate ausgegeben

In den ersten beiden Handelsperioden (2005 bis 2007 und 2008 bis 2012) hatte jeder Mitgliedstaat der EU seinen Cap in Abstimmung mit der Europäischen Kommission selbst festgelegt. Das gesamteuropäische Cap ergab sich dann aus der Summe der nationalstaatlichen Emissionsobergrenzen.

Innerhalb dieser Zeiträume standen in jedem Jahr jeweils die gleichen Mengen an Emissionsberechtigungen für den Emissionshandel zur Verfügung. Erst mit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 legte die EU-Kommission erstmals eine europaweite Emissionsobergrenze von insgesamt 2,08 Milliarden Emissionsberechtigungen fest. Diese Zahl reduziert sich in jedem Jahr weiter durch die sogenannte jährliche Reduktionsrate (linear reduction factor, LRF). Mit jedem Jahr stehen also insgesamt weniger Berechtigungen zur Verfügung.

Im Rahmen der Fit-for-55-Bemühungen hat die EU ab 2024 die jährliche Absenkung beschleunigt. 2024 betrug das Cap noch 1,39 Mrd. Emissionsberechtigungen. Um die Wirksamkeit des Emissionshandels zu erhöhen, wurde 2019 die Marktstabilitätsreserve (MSR) eingeführt. Diese nimmt überschüssige Emissionsberechtigungen aus dem Markt. Sie kann diese zu einem späteren Zeitpunkt teilweise wieder in den Markt einspeisen oder dauerhaft löschen.

Drohende Stilllegungen von Raffinerien ab 2039

Die gestiegenen jährlichen Absenkungen führen dazu, dass der EU-ETS 1 ab 2039 keine Emissionsberechtigungen mehr ausgeben kann. Dann droht deutschen Raffinerien das endgültige Aus. Denn die Transformation hin zu Null-Emission ist in diesem kurzen Zeitraum nicht absehbar. Ohne Lösungen für die verbleibenden Emissionen können die Anlagen ihre Abgabepflicht nicht erfüllen. Sie müssten dann ihren Betrieb einstellen.

Kurzfristige Lösungsoptionen

Aktuell sieht die EU-ETS-Richtlinie zwei Möglichkeiten vor. Erstens das Übertragen von Emissionszertifikaten in zukünftige Handelsperioden (Banking) und zweitens die Abscheidung sowie Speicherung des emittierten CO (Carbon Capture and Storage, CCS). Auch bei CCS verbleibt jedoch ein kleiner Teil Restemissionen, der genauso der Abgabepflicht unterliegt. Beide Optionen stellen damit nur kurzfristige Lösungen dar.

Fachleute diskutieren daher eine Reihe von Anpassungen des EU-ETS-Systems als Lösungsoptionen für dieses Problem. Zum einen könnte die EU die Ambition des EU-ETS 1 erneut anpassen, um die THG-Minderungslast zu reduzieren. Dies wäre möglich durch ein Absenken des LRF, beispielsweise unter Ausrichtung auf das Klimaziel 2050. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Industrie und Energie separate Caps einzuführen. Die EU könnte den Energiesektor aufgrund des höheren Minderungspotenzials mit einem höheren LRF belegen. Die Reduktionsraten der Industrie könnten dann geringer, aber dennoch im Einklang mit den Klimazielen ausfallen. Bei richtiger Umsetzung stünden der Industrie länger Zertifikate und damit mehr Zeit zur Transformation zur Verfügung.

Daneben könnte die Zertifikatmenge im System erhöht und damit der Spielraum der Unternehmen vergrößert werden. Dies wäre beispielsweise möglich, indem die EU die Marktstabilitätsreserve überarbeitet; so dass die Löschung von Zertifikaten ausgesetzt und einbehaltene Zertifikate wieder in den Markt gehen. Zum anderen könnte die EU den Anwendungsbereich des EU-ETS 1 erweitern, und zwar durch die Einbeziehung weiterer Sektoren (zum Beispiel Abfallwirtschaft), weiterer Treibhausgase (zum Beispiel Methan) oder beispielsweise des internationalen Luftverkehrs. Dem System stünden so absolut mehr Emissionszertifikate sowie weitere Minderungsoptionen in den neuen Bereichen zur Verfügung.

Das grundsätzliche Problem bleibt aber bei allen bisher genannten Optionen bestehen: Ab einem gewissen Zeitpunkt stehen keine neuen Zertifikate mehr zur Verfügung.

Langfristige Lösungsoptionen

Das Ziel der THG-Neutralität lässt neben der Vermeidung von Emissionen auch prinzipiell den bilanziellen Ausgleich von THG-Emissionen zu. Die verbleibenden THG-Emissionen der Anlagen können also auch durch Negativemissionen kompensiert werden. Konkret durch, dass CO2 aus der Atmosphäre entnommen oder abgeschieden und anschließend permanente gespeichert wird(sogenannte Carbon Dioxide Removals, CDR). Insgesamt bleibt die CO-Konzentration in der Atmosphäre damit konstant, die THG-Neutralität ist gegeben. Um das System auch langfristig weiterführen zu können, muss die EU daher einen solchen Ausgleich ermöglichen und Negativemissionen in das EU-ETS einbeziehen.

Gerade die technischen Methoden zur Abscheidung und Speicherung von CO sind schon heute verfügbar und können CO verlässlich binden. Wenn dafür CO₂ direkt aus der Atmosphäre abgeschieden wird, spricht man von DACCS (Direct Air Carbon Capture and Storage). Bei der Abscheidung von CO aus der Verbrennung von Biomasse handelt es sich um BECCS (Bioenergy with Carbon Capture and Storage).

Daneben besteht die Möglichkeit das CO₂ aus der Atmosphäre in Biomasse zu binden, zum Beispiel, indem man Moore wieder vernässt oder Wälder aufforstet. Man spricht dann von natürlicher CO-Entnahme. Allerdings können externe Einflüsse wie Waldbrände dazu führen, dass dort das CO wieder freigesetzt wird.

Schutz vor Carbon Leakage und weitere Reformvorschläge

Eine weitere Möglichkeit, die THG-Quotenvorgaben zu erfüllen, sind Zertifikate aus dem Verkauf von Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten.

Ein Ausgleich durch Negativemissionen, die Anwendung von CCS, aber auch der Emissionshandel allgemein führen zu Mehrkosten gegenüber außereuropäischen Drittstaaten, die nicht über ein solches CO2-Bepreisungs- und Minderungsinstrument verfügen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Mineralölwirtschaft zu erhalten, muss die Politik sie deshalb vor Carbon Leakage schützen. Mit Carbon Leakage ist gemeint, dass Unternehmen aufgrund der hohen Kosten in Deutschland und Europa ihre Produktion ins außereuropäische Ausland verlagern, wo nur geringere oder keine Auflagen gelten. Das untergräbt den Klimaschutz und gefährdet die Zukunft der europäischen Industriestandorte. Mit einem wirksamen Carbon-Leakage-Schutz würden diese Kostenunterschiede nicht zu Lasten der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gehen.

Momentan wird hierfür ein Teil der Zertifikate kostenlos an Unternehmen zugeteilt, die im internationalen Wettbewerb stehen. Künftig soll dieses Instrument durch einen Grenzausgleichsmechanismus abgelöst werden, den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

CBAM verpflichtet ab 2026 die Importeure bestimmter emissionsintensiver Produkte darüber Bericht zu erstatten, wie viele Güter mit welchem CO₂-Gehalt sie nach Deutschland einführen. Die Mineralölverarbeitung ist aktuell noch nicht dort einbezogen. Perspektivisch soll dies aber erfolgen.

Die Kosten für die CBAM-Zertifikate orientieren sich am Preisniveau des EU-ETS. Das Ziel dabei: Treibhausgase von Importen gleichwertig zu in der EU hergestellten Produkten bepreisen. Und damit gleiche Wettbewerbschancen für Unternehmen aus EU und Drittländern zu schaffen. Noch ist unklar, ob der CBAM dies tatsächlich leisten kann. So gibt es heute noch eine Reihe von Fragen, für die es bisher noch keine Antworten gibt. Etwa eine Lösung für Exporte oder Mechanismen, die verhindern, dass der Mechanismus umgangen wird.

Ein zukunftsfähiges und sachgerechtes Marktsystem muss zudem auch einbeziehen, dass noch elementare Voraussetzungen für die Transformation fehlen. Das gilt zum Beispiel für die Verfügbarkeit ausreichend erneuerbaren Stroms und CO2-neutralen Wasserstoffs zu wettbewerbsfähigen Preisen. Zudem ist auch die entsprechende Infrastruktur bisher kaum vorhanden. Dasselbe gilt in punkto CCS und der notwendigen CO₂-Transportinfrastruktur – besonders in Bezug auf ein CO2-Leitungsnetz.

Klar ist: Den Emissionshandel intelligent zu reformieren ist für die deutsche Kohlenwasserstoffwirtschaft eine zentrale Überlebens-Frage.

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