BMUV-GESETZESENTWURF

Phase-Out konventioneller Biokraftstoffe bis 2030

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat Mitte Januar einen Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben, in dem die Obergrenze der Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasminderungsquote für konventionelle Biokraftstoffe ab 2024 von 4,4 Prozent auf 2,3 Prozent und bis 2030 schrittweise auf null Prozent reduziert werden soll. Begründet wird dies u. a. mit dem Preisanstieg für Agrarerzeugnisse infolge des Ukraine-Krieges, indirekten Landnutzungseffekten und hoher Flächeninanspruchnahme durch den Anbau. Ziel sei, der Verknappung von Agrargütern entgegenzuwirken und einen weiteren Preisanstieg bei Lebensmitteln zu verhindern.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet zudem die stärkere Förderung andere Erfüllungsoptionen, wie die Anhebung des Anrechnungsfaktors für grünen Wasserstoff (und Derivate) auf 3 und für Strom in E-Fahrzeugen auf 4. Zusätzlich soll die Obergrenze für abfallbasierte Biokraftstoffe auf 2,2 Prozent (vorher 1,9 Prozent) erhöht und die Anrechnung von UER-Maßnahmen bis 2028 verlängert werden. Die Höhe der THG-Quote soll für die Jahre 2024 bis 2026 leicht abgesenkt werden.

Unsere Position

en2x hält den Einsatz von alternativen Kraftstoffen ergänzend zur E-Mobilität für notwendig, um die Klimaziele im Verkehrssektor erreichen zu können. Dafür ist es grundsätzlich richtig, zunehmend auf fortschrittliche Biokraftstoffe sowie auf Wasserstoff und E-Fuels zu setzen. en2x unterstützt daher deren Markthochlauf. Da jedoch kurzfristig diese alternativen Fuels voraussichtlich nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, würde der vorgeschlagene zeitnahe Verzicht auf Biokraftstoffe der ersten Generation zu einem höheren Verbrauch fossiler Kraftstoffe führen und damit die Klimaschutzlücke im Verkehr weiter vergrößern.

en2x sieht den Gesetzesentwurf daher kritisch und hat sich gegen den Vorstoß des BMUV zum kurzfristigen Phase-out konventioneller Biokraftstoffe ausgesprochen.

Download en2x-Positionspapier zum BMUV-Vorschlag

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema?

Wir freuen uns auf einen offenen Dialog

    Sharing