Pressemeldung
„Umbau der Energiesteuer notwendig“
Berlin, 28.12.2023 | Höherer CO2-Aufschlag und höhere Treibhausgas-Quote 2024
Zum Jahreswechsel steigt der CO2-Preis auf den fossilen Anteil der Kraft- und Brennstoffe von 30 auf 45 Euro je emittierte Tonne Kohlendioxid. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Inklusive Mehrwertsteuer erhöht sich dadurch der CO2-Aufschlag auf fossiles Benzin im kommenden Jahr um 4,3 Cent und fossilen Diesel um 4,8 Cent je Liter. Die Gesamtbelastung durch den 2021 eingeführten CO2-Aufschlag steigt somit auf 12,9 Cent je Liter fossiles Benzin und 14,3 Cent für fossilen Diesel.
Biokraftstoffe sind vom CO2-Aufschlag ausgenommen. Da Benzin bis zu zehn Prozent und Diesel bis zu sieben Prozent erneuerbare Kraftstoff-Anteile aus nachhaltiger Biomasse enthalten, fällt die Mehrbelastung etwas geringer aus, ist aber gegenüber dem Stand vor Inkrafttreten des BEHG immer noch erheblich. Zudem ist der Sprung um 15 Euro je Tonne CO2 der bisher größte seit BEHG-Einführung vor drei Jahren.
Anreiz für fortschrittliche Biokraftstoffe schaffen
Der Aufschlag soll zu mehr Klimaschutz im Straßenverkehr und zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen, nachdem das Bundesverfassungsgericht jüngst die Schuldenaufnahme begrenzt hatte. Er erfolgt zusätzlich zur bestehenden Energiesteuer von rund 65 Cent je Liter Benzin und 47 Cent für Diesel, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Hier wird derzeit kein Unterschied zwischen fossilen und Bio-Kraftstoffen gemacht.
„Auch wenn erneuerbare Kraftstoffe nicht vom CO2-Aufschlag betroffen sind: Für einen echten Durchbruch beim Klimaschutz mit der bestehenden Pkw-Flotte wäre der Umbau der Energiesteuer notwendig, wie das die EU-Kommission schon 2021 vorgeschlagen hat“, so en2x-Hauptgeschäftsführer Christian Küchen. „Der Reformvorschlag sieht vor, dass für nachhaltige und klimafreundliche Kraft- und Brennstoffe deutlich niedrigere Mindeststeuersätze gelten als für rein fossile Kraft- und Brennstoffe. Es würde einen echten Anreiz bedeuten, beispielsweise noch mehr auf fortschrittliche Biokraftstoffe zu setzen, die auf Rest- und Abfallstoffen basieren.“
Treibhausgas-Quote steigt ebenfalls
Gleichzeitig steigt zum Jahreswechsel die Treibhausgas-Minderungsverpflichtung für Kraftstoffanbieter. Diese sind dann verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Deutschland verkauften Kraftstoffe um mindestens 9,25 Prozent zu reduzieren. Im Jahr 2023 lag die sogenannte Treibhausgas-Quote bei 8,0 Prozent. Die Minderung kann zum Beispiel durch die Beimischung von Biokraftstoff zum Benzin oder Diesel erfolgen. Ergänzend dazu können die Unternehmen auch Ladestrom-Zertifikate für E-Autos erwerben, um die Verpflichtung zu erfüllen.
Hinweis: Die ursprüngliche Fassung dieses Beitrags enthielt einen Fehler. Dort hieß es, die Gesamtbelastung durch den 2021 eingeführten CO2-Aufschlag steige auf 12 Cent je Liter fossiles Benzin. Die richtige Angabe lautet 12,9 Cent. Dies wurde nachträglich korrigiert.
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