RED
Die europäische Renewable Energy Directive (RED) ist eine entscheidende Regulierung zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Mit der RED soll das europäische Ziel, bis 2030 einen Anteil von 14 Prozent erneuerbaren Energien (gemessen am Energiegehalt) im Verkehrssektor zu haben, erreicht werden.
NOVELLIERUNG UND NATIONALE UMSETZUNG MUSS SCHNELL ERFOLGEN
In Deutschland wurde die RED II in Form einer Treibhausgas (THG)-Minderungsquote umgesetzt. Sie verpflichtet Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen jährlich festgelegte THG-Einsparungsziele zu erreichen, indem sie beispielsweise dem fossilen Kraftstoff erneuerbaren Kraftstoff beimischen. Zur Umsetzung der RED II hat der Deutsche Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, das diese Quote zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen schrittweise von heute sieben Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 anhebt. Dabei handelt es sich um eine rein rechnerische Größe, da bestimmte Erfüllungsoptionen mittels sogenannter Multiplikatoren höher gewichtet in die Gesamtrechnung eingehen. Die „reale“ THG-Minderung ist also geringer.

Optionen zur Erfüllung der RED II
Die Kraftstoffanbieter haben zur bilanziellen Minderung des CO2-Ausstoßes ihrer Kraftstoffe verschiedene Erfüllungsoptionen, zwischen denen sie mit Einschränkungen wählen können:
- Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln (Raps, Soja, Weizen, etc.)
- Abfallbasierte Biokraftstoffe (gebrauchte Speiseöle, Tierfette)
- Fortschrittliche Biokraftstoffe (Stroh, Gülle, Tallöl, Algen, etc.)
- Grüner Wasserstoff/ E-Fuels (in Fahrzeugen oder Raffinerieprozessen)
- Strom für E-Fahrzeuge
- Upstream Emissions Reduction (UER) -Maßnahmen (Minderung von THG – Emissionen bei Erdölförderung z.B. Fackelung beenden)
Dabei sind Naturschutz und EU-Recht zu berücksichtigen. So sieht das EU-Recht wegen der Nahrungsmittelkonkurrenz und der ILUC-Problematik – ILUC steht für „Indirect Land Use Change“ und meint die Auswirkungen, die durch den Anbau von Energiepflanzen indirekt entstehen können – für bestimmte Biokraftstoffe eine Obergrenze (gemessen am energetischen Anteil) vor. Werden über die Obergrenze hinaus Biokraftstoffe in Verkehr gebracht, werden diese wie fossile Kraftstoffe angerechnet. Es gibt also keinen Anreiz mehr, sie einzusetzen.

Multiplikatoren dienen dazu, bestimmte Optionen zu stärken, wie etwa den Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge. So wird etwa der Ladestrom für Elektrofahrzeuge mit dem dreifachen seines Energiegehaltes auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet. Ebenso können Multiplikatoren auch mit einem Mindestanteil (Unterquote) kombiniert werden, so dass die Übererfüllung mit einer Mehrfachanrechnung belohnt wird. Das ist bei fortschrittlichen Biokraftstoffen der Fall.
Nationale Umsetzung der RED III in der Anhörung
Mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bis zum Jahr 2040 vorgelegt. Dann soll die THG-Minderung im Straßenverkehr sowie in der Luft- und Schifffahrt 53 Prozent betragen. Da die geplante mehrfache Anrechnung von Ladestrom und Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs) auf die Quotenverpflichtung ab 2035 bzw. 2038 entfallen soll (ausgenommen sind RFNBOs für die Luft- und Schifffahrt), ist auch der Einsatz entsprechender „realer“ Mengen an Erfüllungsoptionen (erneuerbare Kraftstoffe und Ladestrom) notwendig.
Damit Investitionen in die Transformation der deutschen Mineralölbranche und die Defossilisierung des Verkehrssektors auch tatsächlich im benötigten Umfang ausgelöst bzw. angereizt werden, müssen sechs zentrale Aspekte im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses aus Sicht des en2x und seiner Mitgliedsfirmen berücksichtigt bzw. zu diesem Regelungsvorhaben flankierend bearbeitet werden.
Ergänzend zum detaillierten Positionspapier hat en2x ein kürzeres Impulspapier erstellt. Dieses fasst die wichtigsten Branchenforderungen zur RED III zusammen und stellt sie in einen größeren Zusammenhang mit weiteren aus Branchensicht notwendigen Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu verbessern und notwendige Investitionen anzureizen.
Unsere Forderungen
Schnelle und rechtssichere Umsetzung der RED III Vorgaben in nationales Recht, sodass die neuen Regelungen bereits zum 01.01.2026 in Kraft treten können
Herstellung eines Level-Playing-Fields zum europäischen Ausland durch umfassende Ermöglichung von Co-Processing von biogenen Einsatzstoffen, Nutzung aller RED III konformen Rohstoffoptionen und Einführung von Recycled Carbon Fuels als zusätzliche Erfüllungsoption.
Luftfahrt aus dem Regelungsregime der THG-Minderungsverpflichtung ausnehmen, da diese bereits in der ReFuelEU Aviation einheitlich für alle europäischen Marktteilnehmer geregelt ist und so massive Wettbewerbsverzerrungen zwischen Marktteilnehmern vermieden werden.
Flankierende Strategie zur Risikominderung (De-Risking) der Investitionen in RFNBOs entwickeln und umsetzen, damit Investitionsentscheidungen in Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen sowie in innovative Herstellungsverfahren für fortschrittliche Biokraftstoffe in der benötigten Breite und ohne weitere Verzögerung erfolgen können.
Verlässliche Übergangsregelung für das Phase-out der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote festlegen sowie eine praxistaugliche, vollziehbare Ausgestaltung der Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen sicherstellen.
Anerkennung, dass die Transformation der Kohlenwasserstoffwirtschaft ein industriepolitisches Projekt ist, das zentral für die Resilienz des deutschen Energiesystems ist und aufgrund dieser Bedeutung auch zentral durch die Bundesregierung koordiniert werden muss.