WÄRMEMARKT

TECHNOLOGIEOFFENHEIT FÜR MEHR KLIMASCHUTZ BEIM HEIZEN

Der Gebäudebereich spielt eine wichtige Rolle für den Klimaschutz in Deutschland, denn hier wird rund ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen verursacht. 1990 machten die Treibhausgasemissionen von Gebäuden noch 210 Millionen Tonnen CO2 aus. Dank energieeffizienter Neubauten und Sanierungen sanken die Emissionen in dem Sektor bis 2020 auf rund 120 Millionen Tonnen CO2. Bis 2030 sollen sie weiter auf 67 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden und 2045 soll dieser Sektor, wie alle anderen, klimaneutral sein. Es ist also noch viel zu tun.

Besonders im Fokus steht die Wärmeerzeugung. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist bereits eine Vorgabe zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Wärmemarkt enthalten: Jede ab 2025 neu eingebaute Heizung soll mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wärmewende mit CO2-neutralen Energien und Effizienzsteigerung

Grundsätzlich gilt aus unserer Sicht: Die Anwendungstechnologie selbst ist nicht die entscheidende Herausforderung, denn die klimarelevanten Emissionen kommen aus den Energieträgern – aus dem aktuellen Strommix ebenso wie aus heute noch überwiegend fossilen Brennstoffen. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Heizenergieträger CO2-neutral werden. Dennoch sind zugleich Effizienzsteigerungen und Hybridisierung notwendig, um den Brennstoffbedarf deutlich zu reduzieren. Denn die alternativen Heizenergien werden nicht in der Menge zur Verfügung stehen wie heute fossile Produkte.

en2x ist davon überzeugt, dass alternative Brennstoffe, seien sie biomasse-, abfall-, reststoff- oder strombasiert wichtige Beiträge zur Erreichung der CO2-Minderungsziele im Wärmemarkt leisten können. Perspektivisch müssen diese Brennstoffe eine weit größere Rolle spielen als die Biobrennstoffe der ersten Generation aus Anbaubiomasse. en2x begrüßt daher grundsätzlich die Stärkung und den Ausbau alternativer Erfüllungsoptionen, um die Erreichung des ambitionierten treibhausgas-Reduktionsziels nicht zu gefährden.

KLIMASCHUTZSOFORTPROGRAMM: 65 PROZENT ERNEUERBARE AB 2024 NUR MIT TECHNOLOGIEOFFENHEIT REALISIERBAR

Vor dem Hintergrund der verfehlten CO2– Reduktionsziele im Wärmemarkt und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs soll die Vorgabe, 65 Prozent erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung einzusetzen, jetzt vorgezogen werden. Das Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung sieht vor, dass bereits ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden soll. Diese Vorgabe ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand ab 2045. Bis dahin soll der Einsatz fossiler Energieträger in Gebäuden vollständig beendet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben im Juli 2022 ein Umsetzungskonzept für Neubau und Bestand vorgelegt. Festgeschrieben werden soll diese Regelung nach der laufenden Anhörungsphase in einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Der Vorschlag von BMWK und BMWSB setzt im Wesentlichen auf drei Technologien: Gebäudedämmung, Nah- und Fernwärmenetze und Strom-Wärmepumpen. Erwähnt werden auch Bioenergie, grüner Wasserstoff und andere strombasierte synthetische Brennstoffe: sie sollen jedoch bevorzugt in anderen Sektoren eingesetzt werden.

Unter dieser Prämisse schlagen die beteiligten Ministerien zwei Varianten zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe vor:

Alle Erfüllungsoptionen auf einer Stufe: Zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe kann der verpflichtete Eigentümer sein Gebäude an ein Wärmenetz anschließen oder eine Heizung einbauen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Folgende Optionen stehen zur Wahl:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer Wärmepumpe mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser
  • Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse
  • Einbau einer Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen
  • Einbau einer Hybridheizung
  • Einbau einer Stromdirektheizung

Erfüllungsoptionen auf zwei Stufen verteilt: Wärmenetze und Wärmepumpen werden deutlich priorisiert. Der Gebäudeeigentümer kann zunächst wählen zwischen

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Einbau einer Hybridheizung aus Wärmepumpe und einem weiteren Wärmeerzeuger
  • Einbau einer Stromdirektheizung

Nur wenn diese Optionen technisch oder rechtlich nachweisbar nicht möglich sind, kann die Verpflichtung zu 65-Prozent EE alternativ durch den Einbau eines Wärmeerzeugers auf Basis von Biomethan, grünem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten sowie nachhaltiger fester oder flüssiger Biomasse erfüllt werden.

Unsere Position

en2x unterstützt die Ausgestaltung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen anhand der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung. Gleichzeitig sollten Machbarkeit und Sozialverträglichkeit gewährleistet sein. Dazu muss einerseits der Energiebedarf der Gebäude reduziert werden und der verbleibende Energiebedarf durch treibhausgasneutrale Energien gedeckt werden. Hierfür sollten alle Maßnahmen gleichermaßen berücksichtigt werden, mit denen die Ziele erreicht werden können.

Nur mit Technologieoffenheit kann sichergestellt werden, dass für die sehr unterschiedlichen Gebäude und Nutzer geeignete, kosteneffiziente und sozial verträgliche Lösungen gefunden werden können. Daher spricht sich en2x für die Umsetzung des einstufigen Erfüllungsmodells in der GEG-Novelle aus, bei dem standardisierte Erfüllungsoptionen für den Gebäudeeigentümer gleichrangig zur Auswahl stehen.

Erneuerbare flüssige Energieträger sollten, sofern sie alle Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, als Erfüllungsoption anerkannt und explizit genannt werden und darüber hinaus analog zu grünen Gasen behandelt werden.

Download en2x-Positionspapier zur GEG-Novelle

Status und Zukunft der Ölheizung

Derzeit gibt es bundesweit rund 5,2 Millionen Ölheizungen. Die meisten stehen in Ein- und Zweifamilienhäusern in ländlichen Regionen oder am Rand von Ballungsgebieten. Rund drei Millionen der ölbeheizten Gebäude liegen abseits der Gas- und Wärmenetze. Aus technischen oder finanziellen Gründen lässt sich nicht jedes Haus mit Ölheizung ohne Weiteres sofort auf eine rein auf erneuerbaren Energieträgern basierende Wärmeversorgung umstellen.

Um die Klimaziele zu erreichen, ist es dennoch notwendig durch effiziente und sozialverträgliche Lösungen die Treibhausgasemissionen von Gebäuden mit Ölheizung zu reduzieren. Perspektivisch ist auch mit einer Ölheizung eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung von Häusern möglich: schrittweise und unter Beibehaltung eines flüssigen Energieträgers.

Ein Dreiklang von Maßnahmen ermöglicht es, auf Grundlage bestehender Heizungssysteme die Klimaziele zu erreichen:

  • Effizienzsteigerungen durch die Heizungsmodernisierung mit Brennwerttechnik sowie eine Verbesserung der Gebäudedämmung.
  • Hybridisierung durch die direkte Einbindung erneuerbarer Energie, zum Beispiel von Sonnenenergie.
  • Einsatz alternativer Fuels aus nachhaltiger Biomasse oder strombasierter E-Fuels, die das fossile Heizöl in zunehmendem Maße ersetzen. Die Technik zur Nutzung dieser Energieträger steht bereit: Hersteller von Brennwertgeräten, Tanks und weiteren Heizungskomponenten kennzeichnen geeignete Geräte mit einem „Green Fuels Ready“-Produktlabel.

Dieser Dreiklang ermöglicht technisch sinnvolle und bezahlbare Lösungen für die heterogenen Gebäude- und Nutzerstrukturen. Maßstab für alle Erfüllungsoptionen sollte dabei die erreichbare CO2-Minderung sein. Diesbezüglich ist es entscheidend, dass Beimischungen erneuerbarer flüssiger Brennstoffe ausdrücklich anerkannt werden – gleichberechtigt mit anderen Klimaschutzoptionen.

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