Neue E-Auto Förderung des Bundes - en2x

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Neue E-Auto-Förderung des Bundes

Mit der Veröffentlichung des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ hatte die Bundesregierung klargestellt, dass die Wirtschaftlichkeit von Ladeinfrastruktur an der Verfügbarkeit von Elektroautos hängt, und sich für gezielte Anreizmechanismen ausgesprochen. Jetzt hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein neues E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen vorgestellt.

Die Förderung soll rückwirkend für Neufahrzeuge ab Zulassungsdatum 1.1.2026 beantragt werden können und hat ein Volumen von insgesamt drei Milliarden Euro. Nach Schätzungen des BMUKN reiche dies für ca. 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029. Das entspricht einer durchschnittlichen Fördersumme von 3.750 Euro. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine E-Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride oder Range Extender.

Die Förderhöhe ist nach Haushaltseinkommen sowie Kinderzahl sozial gestaffelt. Je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße können laut BMUKN Fördermittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Zudem sollen Plug-in-Hybride sowie E-Fahrzeuge mit Range-Extender nur förderfähig sein, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Im Vergleich zum vorherigen Förderprogramm müssen alle geförderten Fahrzeuge mindestens 36 Monate gehalten werden. Die Förderanträge sollen über ein Online-Portal gestellt werden, das laut BMUKN voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird.

Das Förderpaket könnte für einen zusätzlichen Effekt bei den Fahrzeugneuzulassungen sorgen. Ob diese im Ergebnis auch zu einer höheren Nachfrage bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur führen, bleibt abzuwarten. In 2025 sind knapp 550.000 Elektroautos neu zugelassen worden (rd. 19 Prozent rein elektrische Pkw bei den Neuzulassungen). Diese Entwicklung könnte eine Folge der Absenkung der Flottengrenzwertziele zum Jahresbeginn 2025 sein. Entscheidend für den Erfolg der aktuellen Förderung wird die Umsetzung sein. Die Förderung muss einfach, transparent und unbürokratisch beantragt werden können, und die Mittel müssen zügig ausgezahlt werden. Nur dann entfaltet die Maßnahme ihre volle Wirkung.

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