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Anhörung zum Regierungsentwurf des Energie- und Stromsteuergesetzes im Bundestagsfinanzausschuss

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Montag, 3. November 2025, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ (BT-Drs. 21/1866) durchgeführt. en2x war als Sachverständiger geladen.

Schwerpunkte der 90-minütigen Veranstaltung waren der Rechtsgrundlagenwechsel für die Stromsteuerbefreiung von Biomasse, Klär- und Deponiegas, die Bedeutung von Stromspeichern für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Gewährung einer Stromsteuerentlastung auch für nicht-produzierende Unternehmen und private Verbraucher. en2x wurde gefragt, welche steuerlichen Maßnahmen ergriffen werden könnten, um den Wasserstoffhochlauf zu unterstützen. So konnte der Verband die Forderung erneut vortragen, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer zu befreien. Das Thema, nachhaltige und klimaschonende Kraft- und Brennstoffe im Energiesteuerrecht zu fördern, war nicht Gegenstand der Anhörung.

Die Forderung der Branche, die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe, wie E-Fuels und nachhaltige biogene Kraftstoffe, sowohl bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Vorschlags der EU-Kommission zu senken, wird jedoch in einer Pressemeldung des Bundestages zur Anhörung aufgegriffen. Die von en2x zur Anhörung eingereichte Stellungnahme und die Pressemitteilung des Bundestags sind über die untenstehenden Links abrufbar.

Zur Anhörung eingereichte en2x-Stellungnahme
Pressemeldung des Bundestages

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