Pressemeldung

Wärmewende bietet viele Optionen für flüssige Energie

Berlin, 21.12.2023 | Neues Heizungsgesetz gilt ab 1. Januar

Am 1. Januar 2024 tritt das neue, auch als Heizungsgesetz bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es soll den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung steigern. Für die Modernisierung von Öl- und Flüssiggasheizungen sieht das Gesetz dabei Übergangslösungen und vielfältige Optionen zur Umsetzung vor.

Grundsätzlich gilt: Bestehende Gas- und Öl-Brennwert- und -Niedertemperaturheizungen sowie die dazugehörigen Brennstoffe können laut GEG ohne Altersbegrenzung wie gewohnt weiter genutzt werden. Ebenso dürfen mehr als 30 Jahre alte öl- und gasbetriebene Standardheizkessel in Ein- und Zweifamilienhausbesitzer unter bestimmten Umständen weiter betrieben werden, sofern die Besitzer ihr Haus mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. In einem solchen Falls muss erst nach einem Eigentümerwechsel der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Übergangsfristen und vielfältige Optionen für Modernisierer

Wer ab 2024 seine Heizungsanlage modernisieren möchte, muss nach einer Übergangsfrist bestimmte Mindestanteile an erneuerbaren Energien nutzen, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen. Der ab 2024 bereits im Neubau vorgeschriebene Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie ist bei der Heizungsmodernisierung erst dann notwendig, wenn vor Ort die gesetzliche kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Bis dahin gelten niedrigere und zeitlich gestaffelt ansteigende Anteile. Dazu gibt es gesetzliche Übergangsfristen zwischen dem Zeitpunkt der Modernisierung und erstmaliger Erfüllungspflicht. Ab 2045 müssen dann jedoch alle Heizungen klimaneutral betrieben werden.

Das GEG ermöglicht für die Heizungsmodernisierung zudem eine breite Auswahl an Erfüllungsoptionen. Heizölkunden können zum Beispiel den erneuerbaren Anteil an der Wärmerzeugung durch die Erweiterung ihrer modernisierten Ölheizung zu einer Hybrid-Heizung erbringen. Diese kann zum Beispiel aus einem Brennwertkessel für flüssige Brennstoffe und einer Wärmepumpe bestehen. Ebenso möglich ist der Einbau eines Brennwertkessels bei Einsatz von Heizöl mit dem entsprechenden Anteil erneuerbarer Komponenten. Derzeit arbeiten Heizölproduzenten und -handel intensiv an einem flächendeckenden Angebot für solche klimaschonenden Heizölqualitäten. Auch Bio-Flüssiggas ist als regenerativer Brennstoff anerkannt. Eine Kombination mit Solarthermie wäre auf den vorgeschriebenen erneuerbaren Anteil anrechenbar.

Viele Geräte für flüssige Brennstoffe sind bereits für erneuerbare Energieträger ausgelegt. In Sachen Heizöl wurde beispielsweise das Green Fuels Ready-Label geschaffen: Es zeichnet Heizungsanlagen, Tanks und Komponenten aus, die bis zu 100 Prozent mit treibhausgasneutralen flüssigen Brennstoffen, also auch in Mischungen mit fossilen flüssigen Brennstoffen, betrieben werden können. Um Hauseigentümern einen besseren Überblick zu bieten, worauf sie bei der Modernisierung in den kommenden Jahren zu achten haben, hat der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie die wichtigsten Informationen zum Thema GEG und Ölheizung kompakt zusammengefasst. Mehr dazu unter www.zukunftsheizen.de.

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