Energiesteuersenkung für Kraftstoffe am 1. Juni

Tankstellenbetreiber stehen vor großen Herausforderungen

01.06.2022 | Das Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG) ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

Dadurch sinkt die Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni bis 31. August 2022 befristet für drei Monate auf das europäische Mindestmaß. Demnach verringert sich die Energiesteuer für Benzin um knapp 30 Cent/Liter, bei Diesel um rund 14 Cent/Liter. Auf die Energiesteuer wird wie auf den Produktpreis noch die Mehrwertsteuer erhoben.

Regierung schließt Verzögerung aufgrund der Steuerthematik nicht aus

Schon der Gesetzentwurf wies im Abschnitt Gesetzesfolgen völlig zutreffend darauf hin: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Verbrauchspreisen widerspiegelt. Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch durch die Endkundinnen und Endkunden weit vorgelagert. Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist.“

Grund dafür ist die Steuersystematik: Die Energiesteuer entsteht nicht erst beim Verkauf an der Tankstelle, sondern bereits dann, wenn Benzin und Diesel von den Raffinerien und großen Tanklagern an die Tankstelle geliefert werden. Sämtliche Kraftstoffe, die bis zum Stichtag 1. Juni in den Tanks der bundesweit rund 14.500 öffentlichen Stationen liegen, sind noch mit dem normalen, also mit dem gegenüber dem abgesenkten Satz deutlich höheren Betrag belegt.

Die Tanks der Tankstellen werden am 1. Juni also in unterschiedlichem Umfang noch mit „normal versteuertem“ Benzin und Diesel gefüllt sein. Dies hängt auch vom Verbraucherverhalten ab. Aus ökonomischen Gründen wird sicherlich an vielen Orten angestrebt, die Mengen versteuerter Ware am 31. Mai um 24 Uhr im System möglichst gering ausfallen zu lassen. Das wird aber nicht immer möglich sein, wenn zum Beispiel langfristige Abnahmeverpflichtungen bestehen.

Daher dürfte sich der Effekt der niedrigeren Steuersätze nicht überall gleich am Stichtag um Mitternacht einstellen, sondern erst in der Folgezeit, wenn die „normal versteuerten“ Kraftstoffe abverkauft und nach und nach die niedrig versteuerten Kraftstoffe angeliefert werden.

Angebot, Nachfrage und Auswirkungen auf die Logistik

Beim Benzin beträgt die Steuerdifferenz inklusive MwSt. ca. 36 Cent. Daraus ergaben sich erhebliche Anreize für Kunden, auf das Tanken vor dem 1. Juni zu verzichten, soweit das möglich war. Die Steuersenkung führt daher aller Voraussicht nach zu einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach niedrig versteuertem Kraftstoff gleich Anfang Juni, so dass sowohl öffentliche Tankstellen wie auch Betriebstankstellen schnell wieder beliefert werden müssen. Die Möglichkeit, sofort alle Anforderungen zu befriedigen, ist mit den bestehenden logistischen Möglichkeiten voraussichtlich nicht überall gegeben. Daher sind vorübergehende Engpässe an den Stationen nicht komplett auszuschließen.

Dazu ist zu berücksichtigen, dass beim Dieselkraftstoff rund die Hälfte des Absatzes nicht über öffentliche Tankstellen, sondern über sogenannte Betriebstankstellen z. B. bei Speditionen oder bei Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs erfolgt.

Insgesamt stellt die Energiesteuersenkung wegen des erwarteten Kundenverhaltens erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Kraftstofflogistik und das in Zeiten, in denen wegen des schrittweisen Ausstiegs aus russischem Rohöl und Ölproduktimporten die Transportsysteme ohnehin angespannt sind.

Ziel der Branche ist es, diese bislang einmalige logistische Herausforderung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, der Kundinnen und Kunden zu meistern. Zu beachten ist, dass sich die Situation an jeder Tankstelle unterschiedlich darstellen kann, je nach Lage, Kundenfrequenz und Belieferungsrhythmus.

Download

Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe zum Download auf der Seite des Bundesgesetzblatt.

Download

Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe.

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