Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

en2x lehnt Entwurf der Bundesregierung ab

30.05.2022 | Als Reaktion auf den seit Kriegsbeginn in der Ukraine beobachteten Anstieg der Rohöl-, Raffinerie- und Kraftstoffpreise an den Tankstellen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits im Februar 2022 eine Reihe von Initiativen im Bereich des Wettbewerbsrechts angekündigt. Eine der neuen Initiativen des BMWK betrifft eine Ausweitung des § 47k GWB um eine weitere Meldepflicht für Tankstellenbetreiber. Aktuell sind Betreiber von Tankstellen verpflichtet, ihre aktuellen Preise für Kraftstoffe bei jeder Preisänderung an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) zu melden. Mit einer Änderung des § 47k GWB beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung dieser Meldepflicht auf Daten über verkaufte Kraftstoffmengen.

Die geplante Erweiterung geht aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ hervor. Laut Gesetzesbegründung soll dadurch die Markttransparenzstelle in die Lage versetzt werden, die Zusammenhänge zwischen Preisen, Nachfragen und Marktmacht besser zu analysieren und dadurch eine intensivere kartellbehördliche Beobachtung wahrzunehmen.

Was sich erstmal recht harmlos anhört, würde eine fundamentale Änderung der Rolle der Markttransparenzstelle beinhalten und zu einer erheblichen bürokratischen Belastung für die Tankstellenbetreiber führen. Zu diesem Ergebnis kommen auch die Wettbewerbsökonomen Prof. Dr. Justus Haucap und Dr. Ina Loebert in einem aktuellen Gutachten.

en2x und der Branchenverband UNITI lehnen die beabsichtigte Pflicht zur Mengenmeldung an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ab:

Anders als die Pflicht zur Meldung von Kraftstoffpreisen hat die Pflicht zur Meldung von Kraftstoffabsatzmengen für Verbraucher keinen Nutzen. Da es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt ist auch bereits im Gesetzesentwurf die Veröffentlichung der gemeldeten Kraftstoffabsatzmengen ohnehin nicht vorgesehen. Mit der bereits seit 2013 geübten Praxis zu Preismeldungen, die über Applikationen den Endverbrauchern jederzeit zugänglich sind, sind die gewünschte Markttransparenz sowie hoher Verbraucherschutz bereits umfassend abgesichert.

Zudem sind die bereits vorhandenen Instrumente des Bundeskartellamtes besser geeignet, eine stärkere Marktbeobachtung zu erreichen. Insbesondere durch eine kurzfristige, spezifische Sektoruntersuchung seitens des Bundeskartellamtes könnte das Ziel deutlich effizienter und schneller erreicht werden anstelle der Einführung einer komplett neuen auf Dauer angelegten Meldepflicht zusätzlicher Daten.

Eine solche permanente Überwachung der Tankstellenbetreiber, welche selbst über das Monitoring von regulierten Branchen in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Bahn und Post durch die Regulierungsbehörden weit hinausgeht, ist aus ökonomischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt unbegründet, jedoch mit erheblichen Kosten für die Tankstellen verbunden. Sie greifen zugleich unangemessen in die Grundrechte der betroffenen Unternehmen ein.

en2x und UNITI fordern daher eine Löschung der mit dem o.g. Artikelgesetz geplanten Ergänzungen des GWB, insbesondere des Artikels 2 Nr. 3 – Nr. 7 des Gesetzesentwurfs. Die geplanten Neuregelungen zu Mengenmeldungen sind aus unserer Sicht nicht geeignet, eine höhere Markttransparenz bzw. besseren Verbraucherschutz zu erreichen.

Download gemeinsame Positionierung von en2x und UNITI

Gemeinsame Positionierung von en2x und UNITI zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutzsofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (Drucksache 20/1599)
Hier Artikel 2: Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Download Kurzgutachten

Kurzgutachten zur erweiterten Meldepflicht für Tankstellen von Prof. Dr. Justus Haucap und Dr. Ina Loebert.

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